I.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Außerdem entzog es ihm unter Einziehung des Führerscheins die Fahrerlaubnis und ordnete für deren Neuerteilung eine Sperrfrist von sechs Monaten an.
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