Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 800,- DM festgesetzt. Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 19. Juni 2000 gegen 16.45 Uhr mit seinem PKW in Löhne die BAB A 30 in Fahrtrichtung Osnabrück. Dabei beachtete der Betroffene aus Unachtsamkeit die auf beiden Seiten der Fahrbahn aufgestellten Verkehrszeichen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h anordnen, nicht und überschritt die höchst zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h. Ein Fahrverbot verhängte das Amtsgericht nicht und führte in den Urteilsgründen hierzu folgendes aus:
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