Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und einem unberechtigt einen Sonderfahrstreifen benutzenden Geradeausfahrer
OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2001 - Aktenzeichen 27 U 213/0
DRsp Nr. 2003/16412
Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und einem unberechtigt einen Sonderfahrstreifen benutzenden Geradeausfahrer
Bei der Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Geradeausfahrer, der mit nicht angepasster Geschwindigkeit einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse benutzt, um an einem Fahrzeugstau auf dem parallelen Fahrstreifen für den allgemeinen Verkehr vorbeizukommen, sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträge gleich zu bewerten.