Alleinhaftung des schleudernden Vorausfahrenden, wenn Mandant auffährt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant ist auf das Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren, nachdem dieses ins Schleudern gekommen ist und auf der Fahrspur meines Mandanten zum Stehen kam. Mein Mandant konnte nicht mehr bremsen und ist auf das Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren.

Entscheidende Unfallursache war, dass Ihr... Versicherungsnehmer... auf der eigenen Spur ins Schleudern geriet und auf der Fahrspur meines Mandanten zum Stehen kam.

Es handelt sich hier nicht um einen typischen "Auffahrunfall". Der Anscheinsbeweis gegen meinen Mandanten im Sinne eines schuldhaften Verstoßes gegen die §§ 3 oder 4 StVO ist nicht gegeben.  

Die Betriebsgefahr des Pkw auf Seiten meines Mandanten tritt vollständig zurück, da das Verhalten Ihres Versicherungsnehmers sich als grob fahrlässig darstellt.

Sie haften daher vollständig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.11.1997 - ).