Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant ist auf das vor ihm abbremsende Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren.
Der zunächst gegen meinen Mandanten sprechende Beweis des ersten Anscheins ist jedoch durch den Gegenbeweis widerlegt, dass beim Abbremsen Ihre... Versicherungsnehmer... die Bremslichter seines/ihres Fahrzeugs nicht aufleuchteten.
Die vom Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... ausgehende Betriebsgefahr ist gegenüber der des Fahrzeugs meines Mandanten doppelt so hoch zu bewerten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.1982 - 10 U 245/81, VersR 1982, 1205).
Ihre Haftung am entstandenen Schaden ist dementsprechend mit 2/3 zu 1/3 zu Ihren Lasten zu bewerten.
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