Alleinhaftung des auffahrenden Gegners

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... ist auf das vor ihm/ihr fahrende Kraftfahrzeug meines Mandanten aufgefahren.

Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten meines Mandanten liegen nicht vor.

Der Beweis des ersten Anscheins ist somit gegeben, dass der Unfall allein auf der Unachtsamkeit Ihre... Versicherungsnehmer... beruht, d.h., dass sie/er entweder den erforderlichen Abstand unterschritten hatte, unaufmerksam gewesen war oder zu langsam reagiert hat (vgl.OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.01.2018 - 7 U 100/17, SVR 2018, 254; LG Itzehoe, Urt. v. 02.09.2021 - 4 O 60/21, SVR 2022, 225).

Hieraus folgt, dass der Zusammenstoß für meinen Mandanten unabwendbar war.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt