Auffahrender Gegner beim Kettenauffahrunfall, Frontschaden am Mandantenfahrzeug

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem Kettenauffahrunfall ist Ihr... Versicherungsnehmer... auf das Kraftfahrzeug meines Mandanten aufgefahren.

Ihr... Versicherungsnehmer... kann nicht beweisen, dass mein Mandant vor dem Auffahrunfall bereits seinerseits auf dessen Vordermann aufgefahren ist.

Andererseits braucht mein Mandant nicht zu beweisen, dass sein Kraftfahrzeug durch den Anstoß auf seinen Vordermann aufgeschoben wurde. Dafür spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2004 - VI ZR 218/03).