Allgemeines zu Cannabis

Autor: Koehl

Wer nicht fahrgeeignet ist, dem darf keine Fahrerlaubnis (neu) erteilt werden. Wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird sie ihm entzogen. Die Fahreignung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, soweit Cannabis nicht als Medikament eingenommen wird, wird in der Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV geregelt.