Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant ist beim Anfahren vom Fahrbahnrand und Einordnen in den fließenden Verkehr mit dem Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... zusammengestoßen.
Entgegen Ihrer Annahme ist der Regelfall der Alleinhaftung des Anfahrenden nicht gegeben, da bewiesen ist, dass Ihr... Versicherungsnehmer... die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hatte. Ein (Mit-)Verschulden am Zustandekommen des Unfalls ist daher gegeben.
Allein hierdurch ist Ihnen bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge eine Mithaftung von 50 % zuzuordnen (vgl. KG, Urt. v. 29.11.1984 - 12 U 1635/84, VRS 68, 190).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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