Anscheinsbeweis für Alleinhaftung des vom Fahrbahnrand anfahrenden Gegners

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

fest steht, dass sich der Zusammenstoß zwischen dem Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... und dem meines Mandanten ereignete, als Ihr... Versicherungsnehmer... vom Fahrbahnrand aus angefahren war, um sich in den fließenden Verkehr einzuordnen.

Ungeklärt ist, ob entsprechend Ihren Einwendungen meinen Mandanten eine Mithaftung trifft, weil er sich möglicherweise rechtzeitig auf die Gefährdung durch Ihre... Versicherungsnehmer... hätte einstellen können.

Dies kann dahingestellt bleiben, da der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Verletzung der erhöhten Sorgfaltspflichten i.S.v. § 10 StVO durch Ihre... Versicherungsnehmer... spricht (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.07.2008 - 58 S 161/08, SP 2008, 249) mit der Konsequenz Ihrer Alleinhaftung für den Schaden.

Solange diese Beweissituation des ersten Anscheins nicht durch einen konkreten Gegenbeweis oder aber durch die bewiesene Darlegung der Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs erschüttert ist, bleibt es auch dabei (OLG Dresden, Beschl. v. 09.06.2021 - 4 U 396/21, zfs 2021, 613).