Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... ist beim Spurwechsel auf die von meinem Mandanten befahrene Überholspur mit diesem zusammengestoßen.
Der Spurwechsel erfolgte, da sich auf der von Ihre... Versicherungsnehmer... befahrenen rechten Spur ein Stau bildete.
Der Anscheinsbeweis, mein Mandant habe durch Auffahren auf das Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... den Unfall schuldhaft verursacht, ist jedoch ausgeräumt. Ihr... Versicherungsnehmer... hat in zeitlich und örtlich nahem Zusammenhang mit dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen.
Bei dieser Sachlage spricht vielmehr der Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltsanforderungen des Fahrstreifenwechslers (vgl. LG Aachen, Urt. v. 08.01.2010 - 6 S 168/09, SP 2010, 245; KG, Beschl. v. 06.05.2010 - 12 U 144/09, NJW Spezial 2010, 555; AG Hamburg, Urt. v. 30.07.2015 - 32 C 4/15, zfs 2015, 617).
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