Haftungsquote beim Auffahrunfall mit vom Fahrbahnrand anfahrendem Gegner

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Partei ist auf das Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren, nachdem diese... vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn eingefahren ist.

In diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kollision mit meinem im fließenden Verkehr befindlichen Mandanten darauf beruht, dass der vom Fahrbahnrand Anfahrende die ihm nach § 10 StVO obliegenden Verpflichtungen nicht hinreichend beachtet hat (LG Aschaffenburg, Urt. v. 02.07.2008 - 1 O 654/05, SP 2009, 67).

Auf Seiten meines Mandanten ist kein unfallursächlicher Verkehrsverstoß feststellbar. Der regelmäßig gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, da es hier an einer typischen Situation des Auffahrens fehlt.

Bei der gebotenen Abwägung ergibt sich, dass der Unfall vorrangig durch den schuldhaften Verkehrsverstoß Ihre... Versicherungsnehmer... verursacht worden ist. Dies rechtfertigt eine Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Ihren Lasten.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt