Anforderungen an den Nachweis fehlender Eignung bei Durchführung eines förmlichen Aberkennungsverfahrens bzgl. einer EU-Fahrerlaubnis; Rechtsfolgen einer fehlenden ausdrücklichen Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens i.R.d. Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; Bestehen eines praktischen Bedürfnisses für eine verbindliche Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2012 - Aktenzeichen 16 A 1456/08
DRsp Nr. 2012/6858
Anforderungen an den Nachweis fehlender Eignung bei Durchführung eines förmlichen Aberkennungsverfahrens bzgl. einer EU-Fahrerlaubnis; Rechtsfolgen einer fehlenden ausdrücklichen Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens i.R.d. Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; Bestehen eines praktischen Bedürfnisses für eine verbindliche Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland
1.Die Anwendung des § 11 Abs. 8 S. 1 FeV mit dem Schluss auf die Nichteignung des Betroffenen ist nur zulässig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber dem Betroffenen nicht nur angeboten, sondern ausdrücklich angeordnet hat.2.Dem Normzweck des § 28 Abs. 4FeV a. F. entsprach es, bei einem Streit zwischen der Fahrerlaubnisbehörde und dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber über das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine verbindliche Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland treffen zu dürfen.3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.