OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.03.2018
4 LA 126/17
Normen:
FeV § 11 Abs. 6; FeV § 11 Abs. 8 S. 1-2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 26.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 311/16

Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach fehlender Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahrtauglichkeit; Voraussetzungen für eine behördliche Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Zweifeln an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.03.2018 - Aktenzeichen 4 LA 126/17

DRsp Nr. 2018/5418

Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach fehlender Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahrtauglichkeit; Voraussetzungen für eine behördliche Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Zweifeln an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 26. September 2017 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 6; FeV § 11 Abs. 8 S. 1-2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Der vom Kläger allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor, jedenfalls fehlt es an einer entsprechenden Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO).