Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h (§§ ) zu einer Geldbuße von 100 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat bereits mit der Sachrüge vorläufigen Erfolg, da das angefochtene Urteil unter groben Darstellungs- und Abfassungsmängeln leidet und deshalb keinen Bestand haben kann.
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