KG - Beschluss vom 26.01.2018
3 Ws (B) 7/18 - 162 Ss 2/18
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; StVG § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 25.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 7664/17

Anforderungen an die Feststellungen bei einem Rotlichtverstoß

KG, Beschluss vom 26.01.2018 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 7/18 - 162 Ss 2/18

DRsp Nr. 2018/5977

Anforderungen an die Feststellungen bei einem Rotlichtverstoß

Unter den Bedingungen des innerstädtischen Verkehrs sind bei einem Rotlichtverstoß Feststellungen des Amtsgerichts zur Dauer der Gelbphase entbehrlich, da insoweit von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/ h und einer 3-sekündigen Gelbphase und mithin von der Möglichkeit, gefahrlos anzuhalten, auszugehen ist.

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 25. Oktober 2017 wird verworfen.

Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; StVG § 25 Abs. 1;

Gründe:

I.