Anforderungen an die Trennung von hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigenbüros
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 3 U 1635/01
DRsp Nr. 2005/14111
Anforderungen an die Trennung von hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigenbüros
Bewirbt ein Sachverständigenbüro in einer Werbeanzeige sowohl seine Sachverständigentätigkeit, als auch Haupt- und Abgasuntersuchungen, ohne dass eine deutlich erkennbare räumliche Trennung zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit vorgenommen wird, so ist dies irreführend i.S. von § 3UWG. Die Irreführungsgefahr wird verstärkt, wenn die beworbenen Leistungsangebote unter der Überschrift "Plakette gefällig" durch farblich abgesetzte, überdimensionierte amtliche Prüfplaketten unter- bzw. hinterlegt werden und damit der Anschein hoheitlicher Autorität auch bei der Ausübung privatwirtschaftlicher Sachverständigentätigkeit erweckt wird.