OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.02.2001
7 U 14/00
Normen:
StVO § 18 Abs. 8 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/M. - 2/2 O 17/99 - 9.12.1999,

Anhalten; Verkehrsverstoß; Autobahnkreuz

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 7 U 14/00

DRsp Nr. 2008/14096

Anhalten; Verkehrsverstoß; Autobahnkreuz

Bleibt ein ortsunkundiger Kraftfahrer im Bereich eines Autobahnkreuzes auf der Abbiege-Einfädelspur stehen, um sich zu orientieren, liegt kein verkehrsbedingtes Anhalten, sondern ein schuldhafter Verkehrsverstoß vor.

Normenkette:

StVO § 18 Abs. 8 ;

Tatbestand:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.)

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Klägerin ist zwar an sich statthaft und zulässig, bleibt in der Sache selbst jedoch ohne Erfolg. Zu ihren Gunsten kann zwar in Übereinstimmung mit der 1. Instanz unterstellt werden, daß ihr Fahrzeug Honda Civic mit dem amtlichen Kennzeichen ... durch den Verkehrsunfall vom 19. August 1998 beschädigt wurde, an dem der Beklagte zu 1) beteiligt war. Das Landgericht hat ihr jedoch zu Recht ein Mitverschulden an diesem Verkehrsunfall angelastet und dieses Mitverschulden zutreffend gewichtet.

§ 12 Abs. 1 Ziffer 3 StVO verbietet das Halten auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen.