OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.03.2012
3 L 301/11
Normen:
VwVfG § 35 S. 1; VwVfG § 38 Abs. 1; StVO § 42 Abs. 1 S. 1; StVO § 45 Abs. 3 S. 3;

Anspruch auf Aufstellung eines Sackgassenschildes (Zeichen 357) unter Berufung auf eine Zusicherung nach § 38 Abs. 1 VwVfG bei Vorliegen eines schlicht-hoheitlichen Handelns in Form eines Hinweises

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen 3 L 301/11

DRsp Nr. 2012/16817

Anspruch auf Aufstellung eines Sackgassenschildes (Zeichen 357) unter Berufung auf eine Zusicherung nach § 38 Abs. 1 VwVfG bei Vorliegen eines schlicht-hoheitlichen Handelns in Form eines Hinweises

1. Die Aufstellung eines Sackgassenschildes kann nicht unter Berufung auf eine Zusicherung i.S.d. § 38 Abs. 1 VwVfG verlangt werden, weil es sich bei dem Zeichen 357 nach der lfd. Nr. 27 der Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2 StVO) nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlicht-hoheitliches Handeln in der Form eines Hinweises handelt.2. Auf die schriftliche Zusage schlicht-hoheitlichen Handelns ist § 38 Abs. 1 VwVfG mangels unbeabsichtigter Regelungslücke auch nicht entsprechend anwendbar.3. Durch eine verbindliche Zusage kann schutzwürdiges Vertrauen begründet und der Ermessensspielraum der Behörde eingeengt werden (BVerwG, urt. v. 26.11.2987 - 2 C 53/86 - Rdnr. 31 <zitiert nach [...]>).

Normenkette:

VwVfG § 35 S. 1; VwVfG § 38 Abs. 1; StVO § 42 Abs. 1 S. 1; StVO § 45 Abs. 3 S. 3;

Gründe

I.

1) a) b) c) 2) 1) a) b) c) 2)