OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.11.2012 (3 M 599/12)
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die von dem Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. Das [...]