Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt eine vorläufige Parkberechtigung in einem von der Antragsgegnerin eingerichteten Parklizenzgebiet für Bewohner.
Die Antragstellerin ist angestellte Rechtsanwältin und wohnt in einer Gemeinde außerhalb von München. Der Sitz der Kanzlei befindet sich in dem von der Antragsgegnerin im vergangenen Jahr eingerichteten Parklizenzgebiet "R.-platz N.". In der Straße, in der die Kanzlei ansässig ist, ist das Parken nur mit einem gültigen Parkausweis erlaubt (sog. Bewohnerparken). In mehreren Straßen in der näheren Umgebung können Besucher gebührenpflichtig mit Parkschein ganztägig parken (1,- Euro/Std., 6,- Euro/Tag); Bewohner mit Parkausweis parken dort kostenlos und zeitlich unbegrenzt (sog. Mischparken).
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