BGH - Urteil vom 16.09.2021
VII ZR 192/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 242;
Fundstellen:
BB 2021, 2498
DAR 2021, 683
MDR 2022, 28
NJW 2022, 321
NZV 2022, 157
VersR 2022, 179
WM 2021, 2056
ZIP 2022, 81
r+s 2021, 651
Vorinstanzen:
LG Ellwangen, vom 20.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 9/19
OLG Stuttgart, vom 09.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 33/20

Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kraftfahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Geltung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 16.09.2021 - Aktenzeichen VII ZR 192/20

DRsp Nr. 2021/15796

Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kraftfahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Geltung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

a) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB. Im Wege der Vorteilsausgleichung ist dieser Anspruch um die Nutzungsvorteile zu kürzen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316).b) Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Mai 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 242;

Tatbestand