OVG Saarland - Urteil vom 04.07.2018
1 A 405/17
Normen:
FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d); FeV § 20 Abs. 1;

Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille; Anordnung der Vorlage eines MPU-Gutachtens bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille

OVG Saarland, Urteil vom 04.07.2018 - Aktenzeichen 1 A 405/17

DRsp Nr. 2018/9118

Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille; Anordnung der Vorlage eines MPU-Gutachtens bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 1. März 2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 5 K 1491/16 - und unter Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 27.4.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.7.2016 verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 FeV neu zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d); FeV § 20 Abs. 1;

Tatbestand