OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.09.2001
9 U 123/00
Normen:
BGB § 842 § 843 § 249 § 252 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)401a
ZfS 2002, 20

Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen verletzungsbedingter Beschwerden am Arbeitsplatz

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 9 U 123/00

DRsp Nr. 2003/16340

Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen verletzungsbedingter Beschwerden am Arbeitsplatz

Der Erwerbsschaden eines unfallbedingt verletzten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis wegen verletzungsbedingter Beschwerden bei der Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz einvernehmlich beendet worden ist, ist dem Schädiger zuzurechnen und dementsprechend von ihm zu ersetzen.

Normenkette:

BGB § 842 § 843 § 249 § 252 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(147)401a
ZfS 2002, 20