Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen verletzungsbedingter Beschwerden am Arbeitsplatz
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 9 U 123/00
DRsp Nr. 2003/16340
Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen verletzungsbedingter Beschwerden am Arbeitsplatz
Der Erwerbsschaden eines unfallbedingt verletzten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis wegen verletzungsbedingter Beschwerden bei der Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz einvernehmlich beendet worden ist, ist dem Schädiger zuzurechnen und dementsprechend von ihm zu ersetzen.