Aussetzung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 222 Ss 38/03 (OWi)
DRsp Nr. 2006/7616
Aussetzung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Beruht eine Voraussetzung des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1BKatV erfüllende Geschwindigkeitsüberschreitung darauf, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein Verkehrszeichen übersehen hat, musste sich ihm eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nicht aus anderen Gründen aufdrängen und ist der Schutzzweck der Geschwindigkeitsbegrenzung (Rollsplitt auf der Fahrbahn) zwischenzeitlich weggefallen, so kommt die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht.
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 425 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von zwei Monaten festgesetzt. Zugleich ist eine Anordnung nach § 25 Abs. 2 aStVG getroffen worden.
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