OLG Celle - Beschluss vom 10.03.2003
222 Ss 38/03 (OWi)
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1 ; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 323

Aussetzung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 222 Ss 38/03 (OWi)

DRsp Nr. 2006/7616

Aussetzung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beruht eine Voraussetzung des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV erfüllende Geschwindigkeitsüberschreitung darauf, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein Verkehrszeichen übersehen hat, musste sich ihm eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nicht aus anderen Gründen aufdrängen und ist der Schutzzweck der Geschwindigkeitsbegrenzung (Rollsplitt auf der Fahrbahn) zwischenzeitlich weggefallen, so kommt die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1 ; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 425 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von zwei Monaten festgesetzt. Zugleich ist eine Anordnung nach § 25 Abs. 2 a StVG getroffen worden.