VG München - Urteil vom 16.10.2001
M 6 b K 00.866
Normen:
FeV § 6 Abs. 7 § 25 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)332b
NZV 2002, 336

Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins mit eingeschränktem Geltungsbereich

VG München, Urteil vom 16.10.2001 - Aktenzeichen M 6 b K 00.866

DRsp Nr. 2003/16949

Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins mit eingeschränktem Geltungsbereich

Ein Fahrerlaubnisinhaber, der nach Umtausch seines alten Führerscheins gegen einen EU-Führerschein feststellt, dass dieser im Ausland einen eingeschränkten Geltungsbereich aufweist, hat keinen Anspruch auf Ausfertigung einer anderen Form der Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins nach altem Muster.

Normenkette:

FeV § 6 Abs. 7 § 25 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Satz 2 ;
Fundstellen
DRsp II(294)332b
NZV 2002, 336