Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins mit eingeschränktem Geltungsbereich
VG München, Urteil vom 16.10.2001 - Aktenzeichen M 6 b K 00.866
DRsp Nr. 2003/16949
Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins mit eingeschränktem Geltungsbereich
Ein Fahrerlaubnisinhaber, der nach Umtausch seines alten Führerscheins gegen einen EU-Führerschein feststellt, dass dieser im Ausland einen eingeschränkten Geltungsbereich aufweist, hat keinen Anspruch auf Ausfertigung einer anderen Form der Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins nach altem Muster.