OLG Köln, Urteil vom 19.01.2001 - Aktenzeichen 19 U 198/99
DRsp Nr. 2001/11728
Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens
Keine Haftung über den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag hinaus bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl, wenn der Mieter das äußere Bild eines Diebstahls bewiesen hat, der Vermieter hingegen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung nicht darzulegen und zu beweisen vermochte.