BayObLG - Beschluß vom 06.02.1989
RReg 1 St 13/89
Normen:
StGB § 316 ; StPO § 318 S. 1, § 352 Abs. 1 ; StVG § 21 ;
Fundstellen:
NZV 1989, 242 (Ls)

BayObLG - Beschluß vom 06.02.1989 (RReg 1 St 13/89) - DRsp Nr. 1997/1073

BayObLG, Beschluß vom 06.02.1989 - Aktenzeichen RReg 1 St 13/89

DRsp Nr. 1997/1073

»1. Ein Führen eines Kfz liegt nicht schon vor, wenn sein Motor in der Absicht angelassen wird, es alsbald mit Motorkraft fortzubewegen, sondern erst dann, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird (im Anschluß an BGH, NZV 1989, 32, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats). 2. Wird bei einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Handlungen, bei der die Maßregel (Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperrfrist) auf Grund des Gesamtverhaltens des Angeklagten verhängt worden ist, die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Verurteilung wegen einer dieser Handlungen erklärt, so wird von der Anfechtung nicht nur die Maßregel, sondern - wegen der Wechselbeziehung, in der diese zur Strafzumessung steht - der gesamte Rechtsfolgenausspruch miterfaßt.«

Normenkette:

StGB § 316 ; StPO § 318 S. 1, § 352 Abs. 1 ; StVG § 21 ;
Fundstellen
NZV 1989, 242 (Ls)