Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf 6.250,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Bescheid vom 20. April 2018, mit dem sie dem im Jahr 1937 geborenen Antragsteller die Fahrerlaubnis der Klassen 3 und 4 (alt, erteilt 1969) entzogen hat.
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