Bei Dunkelheit auffahrender Gegner, Mandant mit deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... ist während der Nachtzeit auf der Autobahn auf das Kfz meines Mandanten aufgefahren.  

Auch angesichts der Tatsache, dass mein Mandant mit erheblich verminderter Geschwindigkeit gefahren war, ohne den nachfolgenden Verkehr durch Zeichen auf sich aufmerksam zu machen, trifft ihn weder aus Verschulden noch aus Betriebsgefahr eine Mithaftung.

Für meine Partei bestand kein vernünftiger Grund zu der Annahme, ein nachfahrender Verkehrsteilnehmer könne bei der herrschenden Dunkelheit seine geringe Fahrgeschwindigkeit nicht früh genug erkennen und möglicherweise auf ihr ordnungsgemäß beleuchtetes Fahrzeug auffahren. Davon abgesehen tritt die Betriebsgefahr hinter dem groben Verschulden Ihre... Versicherungsnehmer... vollständig zurück, das darin zu sehen ist, dass sie/er