Nachts wendender Gegner, Mandant fährt auf

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat durch Wenden auf der Autobahn zur Nachtzeit durch einen außergewöhnlich schwerwiegenden Verkehrsverstoß den Unfall allein verschuldet und somit gegen § 18 Abs. 7 StVO verstoßen.

Durch das grob fahrlässige Verhalten, die Unbesonnenheit und Ungeschicklichkeit Ihre... Versicherungsnehmer... ist die Betriebsgefahr seines Kfz im Übrigen in einem besonders starken Ausmaß erhöht. Die Betriebsgefahr des Kfz meines Mandanten tritt dahinter völlig zurück (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.03.1995 - 1 U 89/94, VersR 1996, 209).