Haftungsquote, wenn Mandant bei nächtlichem BAB-Unfall auf querstehendes unbeleuchtetes Gegnerfahrzeug auffährt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... ist infolge einer Kollision zum Stillstand gekommen.

Dieser Vorgang stellt sich als Liegenbleiben i.S.v. § 15 StVO dar.

Zwar ist mein Mandant auf das stehende unbeleuchtete Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren, diese... ist jedoch zunächst das grob verkehrswidrige Verhalten anzulasten, dass sie/er ohne sachlichen Grund nachts auf einer Bundesautobahn eine Ausweichbewegung gemacht hat, ins Schleudern geraten ist, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat und schließlich auf der Überholspur quer zur Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist.

Durch dieses Verhalten hat Ihr... Versicherungsnehmer... für den nachfolgenden Verkehr eine erhebliche Gefährdung geschaffen, weil das unbeleuchtete Fahrzeug ein gefährliches Hindernis darstellte.

Dies hat die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erheblich erhöht. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mein Mandant seine Geschwindigkeit nicht auch auf solche Hindernisse einzurichten hat, die wegen ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind, so gilt diese Einschränkung nach der Rechtsprechung des BGH gerade nicht für auf der Straße liegengebliebene Kraftfahrzeuge.

Gleichwohl liegt der Schwerpunkt der Verursachung des Unfallgeschehens bei Ihre... Versicherungsnehmer...