Autor: Adelheid Drotleff |
BeispielM wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Im Verwaltungsverfahren beauftragt er bereits Rechtsanwalt R. Trotz dessen schriftsätzlicher Intervention erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, das sich nicht auf die beruflichen Belange des M auswirkt. Nach Einspruch durch R ergeht nach durchgeführter Hauptverhandlung ein Urteil, das den Bußgeldbescheid bestätigt. Folgende Gebühren kann R abrechnen: |
Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG | 110,00 Euro |
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG | 176,00 Euro |
Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG | 176,00 Euro |
Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG | 280,50 Euro |
Post- und Telekommunikationspauschale |
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Nr. 7002 VV RVG außergerichtlich | 20,00 Euro |
Post- und Telekommunikationspauschale |
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Nr. 7002 VV RVG gerichtlich | 20,00 Euro |
Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG (65 Kopien) | 27,25 Euro |
Zwischensumme: | 809,75 Euro |
19 % Mehrwertsteuer | 153,85 Euro |
Gesamt: | 963,60 Euro |
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