Beispielsfälle Ordnungswidrigkeitenverfahren

Autor: Adelheid Drotleff

Grundfall zum OWi-Verfahren

Beispiel

M wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Im Verwaltungsverfahren beauftragt er bereits Rechtsanwalt R. Trotz dessen schriftsätzlicher Intervention erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, das sich nicht auf die beruflichen Belange des M auswirkt. Nach Einspruch durch R ergeht nach durchgeführter Hauptverhandlung ein Urteil, das den Bußgeldbescheid bestätigt. Folgende Gebühren kann R abrechnen:

Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG

110,00 Euro

Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG

176,00 Euro

Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG

176,00 Euro

Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG

280,50 Euro

Post- und Telekommunikationspauschale

 

Nr. 7002 VV RVG außergerichtlich

20,00 Euro

Post- und Telekommunikationspauschale

 

Nr. 7002 VV RVG gerichtlich

20,00 Euro

Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG (65 Kopien)

27,25 Euro

Zwischensumme:

809,75 Euro

19 % Mehrwertsteuer

153,85 Euro

Gesamt:

963,60 Euro

Kein Erhöhungstatbestand