Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung
OLG Köln, Beschluss vom 08.01.2001 - Aktenzeichen Ss 545/00 Z
DRsp Nr. 2004/1479
Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung
Bei der Bemessung der Geldbuße sind Vorbelastungen des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn sich bezüglich der abzuurteilenden Tat der Schuldvorwurf durch die Vorbelastung erhöht.