Das Amtsgericht Lippstadt hat den Angeklagten wegen ."fahrlässiger Trunkenheit am Steuer" zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 DM verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf "von 7 Monaten 2 Wochen" keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
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