OLG Celle - Beschluss vom 04.03.2008
322 SsBs 226/07
Normen:
FPersV § 20 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2008, 386
VRS 114, 385

Bescheinigungspflicht nach § 20 FPersV auch bezüglich formal selbständiger Fahrer des Beförderungsunternehmens

OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2008 - Aktenzeichen 322 SsBs 226/07

DRsp Nr. 2008/10440

Bescheinigungspflicht nach § 20 FPersV auch bezüglich formal selbständiger Fahrer des Beförderungsunternehmens

»Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20 FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche Fahrer, die als formal selbständig Gewerbetreibende dennoch in enger persönlicher Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen.«

Normenkette:

FPersV § 20 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht wegen zweier tateinheitlich begangener Verstöße gegen § 20 FPersV gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 225,- EUR verhängt, weil dieser fahrlässig als Unternehmer bei ihm beschäftigten Fahrern keine Bescheinigung nach § 20 FPersV ausgestellt hat.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der Betroffene Geschäftführer eines in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Unternehmens, das den Auf- und Abbau von Absperrgittern bei öffentlichen Veranstaltungen zum Gegenstand hat. Das Unternehmen beschäftigt für die Durchführung entsprechender Aufträge keine eigenen Arbeitskräfte, sondern setzt Subunternehmer oder Leiharbeitnehmer ein.