Die Beklagte zu 1 stieß am 2. Februar 1996 als Fahrerin eines bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkws bei dem Versuch, auf einer Straße in Berlin durch eine Lücke im Gegenverkehr nach links in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen, mit einem als Taxi betriebenen Pkw der Klägerin zusammen, der ihr auf dem in seiner Fahrtrichtung äußersten rechten Fahrstreifen entgegenkam.
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