Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, M und L.
Im Juni 2019 wurde der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts O. bekannt, dass die Wohnung der Antragstellerin am 17. Juni 2019 im Zuge einer polizeilichen Ermittlungsmaßnahme durchsucht worden war. Dabei seien ca. 1 Gramm Kokainstein, ca. 3 Gramm Marihuana und CBD-Materialien aufgefunden worden. Die Antragstellerin habe zunächst angegeben, gelegentlich Kokain zum Abnehmen und Marihuana bzw. CBD zur Linderung von Rückenschmerzen zu konsumieren; nach Belehrung habe sie sich nicht mehr zur Sache geäußert.
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