Beweis für das Vorliegen eines kaskoversicherten Unfalls; falsche Angaben des Fahrers
OLG Köln, Urteil vom 10.07.2001 - Aktenzeichen 9 U 87/00
DRsp Nr. 2004/2528
Beweis für das Vorliegen eines kaskoversicherten Unfalls; falsche Angaben des Fahrers
Der vom Versicherten zu führende Beweis für das Vorliegen eines kaskoversicherten Kfz-Unfalls kann sich trotz möglicherweise unzutreffender Angaben des Fahrers aus der Art der Fahrzeugbeschädigung ergeben.