Das Landgericht hat jeden der Angeklagten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Revisionen haben mit der Sachrüge einen Teilerfolg zum Strafausspruch, weil das Landgericht die Strafrahmenmilderung des § 316a Abs. 2 StGB für den minder schweren Fall dieses Verbrechens durch das 6.
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