BGH - Urteil vom 14.07.1988 (4 StR 204/88) - DRsp Nr. 1994/4215
BGH, Urteil vom 14.07.1988 - Aktenzeichen 4 StR 204/88
DRsp Nr. 1994/4215
Wer mit verminderter Reaktionsfähigkeit nachts und bei schwachem Verkehr auf der Autobahn die dem Gegenverkehr vorbehaltene Fahrbahn als "Geisterfahrer" absichtlich mit ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung benutzt und dabei durch Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Kraftwagen drei Menschen tötet, hatte nicht notwendigerweise die Tötung billigend in Kauf genommen.