OLG Hamm - Urteil vom 05.02.2001
6 U 120/00
Normen:
BGB § 823 ; StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen:
DRsp I(145)564c
r+s 2001, 362

Deliktsrechtliche Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers angesichts von Kindern im Straßenverkehr - Grenzen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensgrundsatzes

OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 6 U 120/00

DRsp Nr. 2003/16414

Deliktsrechtliche Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers angesichts von Kindern im Straßenverkehr - Grenzen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensgrundsatzes

Grenzen der - trotz Vertrauensgrundsatzes - gesteigerten, insbesondere zu einer Geschwindigkeitsreduzierung nötigenden Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers, der durch eine bekanntermaßen von Kindern zum Spielen benutzten Straße eines städtischen Wohngebiets fährt.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen
DRsp I(145)564c
r+s 2001, 362