Disclosure

Autoren: Fellmann/Zimmer

Eine weitere Besonderheit des britischen Prozessrechts ist das sogenannte Disclosure-Verfahren.

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, in dem schon zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens und u.U. auch schon vorher beide Parteien verpflichtet sind, umfangreich ihre Beweismittel und Zeugen offenzulegen, so dass beide Parteien über die gegenseitigen Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten informiert sind. Hierdurch werden überraschende Beweisantritte vermieden. Dies gilt auch für Dokumente und sonstige Beweismittel, die den eigenen Fall negativ beeinflussen könnten. Beim sogenannten Small Claims Track müssen aber nur solche Dokumente vorgelegt werden, auf die sich die Partei beruft.

Zu beachten ist, dass im Rahmen eines Disclosure-Verfahrens die Beweismittel zunächst aufgelistet, der Gegenpartei aber noch nicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Austausch der Beweismittel und die Einsichtnahme durch die Gegenseite erfolgt dann in einem weiteren Verfahren, der sogenannten Inspection, wobei zu beachten ist, dass nicht alle aufgelisteten Beweismittel der Gegenseite zur Verfügung gestellt werden müssen. Zurückgehalten werden können z.B. Dokumente, die rechtliche Beratung beinhalten (Privilege).