Kostentragung und Kostenentscheidung

Autoren: Fellmann/Zimmer

Sollten sich die Parteien bezüglich des Schadensersatzes außergerichtlich geeinigt haben, aber keine Einigung bezüglich der Kosten getroffen haben, gibt es in Großbritannien die Möglichkeit eines reinen Kostenverfahrens, also eines Verfahrens, bei dem das Gericht allein die Kostenverteilung bestimmt (sog. Costs-Only Proceedings). Grundsätzlich wertet hier das Gericht die angefallenen Kosten aus und verteilt diese nach den Gesamtumständen des Falls. Jedoch gibt es in Großbritannien bei Verkehrsunfällen in bestimmten Fällen eine Sonderregelung. Diese Sonderregelung betrifft Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschäden ab dem 06.10.2003 bis zu einem Streitwert von 10.000 £. Hier sind die von der Gegenseite zu erstattenden Kosten wie folgt festgesetzt (Fixed Recoverable Costs):

1.

800 £ plus

2.

20 % des vereinbarten Schadensersatzes bei einer Summe bis zu 5.000 £

3.

15 % des vereinbarten Schadensersatzes bei einer Summe zwischen 5.001 £ und 10.000 £

4.

Umsatzsteuer (soweit einschlägig) von derzeit 20 %

5.

Sonstige Auslagen, z.B. Gutachten, Polizeiberichte, Arztberichte etc.

Wenn sich die Parteien nicht außergerichtlich auf eine Schadenssumme geeinigt haben und es zu einem Gerichtsprozess gekommen ist, sind die Kostenregelungen in Großbritannien wie folgt: