OLG Koblenz - Beschluss vom 24.07.2001
1 Ss 203/01
Normen:
EichO § 13 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 3 ;
Vorinstanzen:
StA Trier - 8012 Js 25032/00 OWi,

Eichung; Erlöschen; Geschwindigkeitsüberschreitung; Nacheichung; Neueichung; ProViDa; Sommerreifen; Winterreifen

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 203/01

DRsp Nr. 2001/15760

Eichung; Erlöschen; Geschwindigkeitsüberschreitung; Nacheichung; Neueichung; ProViDa; Sommerreifen; Winterreifen

»1. Das Pro-ViDa-System ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt, wobei in Fällen von mehr als 100 km/h ein Abzug von 5 % zugunsten des Betroffenen im Regelfall ausreichend ist. 2. Eine ProViDa-Messung bleibt trotz vorzeitigen Erlöschens der Eichung infolge Reifenwechsels verwertbar, wenn die Umbereifung sich nur zugunsten des Betroffenen ausgewirkt haben kann (hier: Umrüstung von Winter- auf Sommerreifen mit größerem Außendurchmesser).«

Normenkette:

EichO § 13 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 3 ;

Gründe:

I.