OVG Saarland - Beschluss vom 08.11.2021
1 B 180/21
Normen:
FeV § 11; FeV § 20; BtMG § 3; BtMG § 13; StVG § 2;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 30.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 496/21

Einstweilige Anordnung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund Fahrens unter Cannabiseinfluss

OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - Aktenzeichen 1 B 180/21

DRsp Nr. 2021/17335

Einstweilige Anordnung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund Fahrens unter Cannabiseinfluss

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.6.2021 - 5 L 496/21 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11; FeV § 20; BtMG § 3; BtMG § 13; StVG § 2;

Gründe

I.

Die 1983 geborene Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Der Antragstellerin wurde 2001 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erteilt, die im Folgejahr um die Klassen A1 und A erweitert wurde. Mit Bescheid vom 2.5.2014 entzog die Stadt C-Stadt ihr die Fahrerlaubnis, nachdem sie im Januar 2014 unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte. Eine hiergegen erhobene Klage, die im Wesentlichen unter Verweis auf eine Selbstmedikation wegen einer psychischen Erkrankung begründet wurde, blieb ohne Erfolg.Verwaltungsgericht C-Stadt, Gerichtsbescheid vom 26.11.2014 - ...... -, Bl. 127 ff. d. Verwaltungsakte< schließen