Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde folgendes ausgeführt:
I.
"Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen vom 27.01.2000, mit dem gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 Nr.
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