Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 27. April 2015 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen A18, A1, B, L, M und S.
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