OVG Saarland - Beschluss vom 26.11.2018
1 B 271/18
Normen:
FeV § 46 Abs. 1 S. 1; StVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 04.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1035/18

Entziehung der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anordnung der Abgabe des Führerscheins innerhalb von drei Tagen nach Zustellung

OVG Saarland, Beschluss vom 26.11.2018 - Aktenzeichen 1 B 271/18

DRsp Nr. 2019/238

Entziehung der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anordnung der Abgabe des Führerscheins innerhalb von drei Tagen nach Zustellung

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. September 2018 - 5 L 1035/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500.- € festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 1 S. 1; StVG § 3 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.