Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 7. Oktober 2011 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S.
Im April 2019 wurde dem Landratsamt Bayreuth bekannt, dass die Polizei anlässlich einer Verkehrskontrolle am 7. Februar 2019 um 1:57 Uhr beim Kläger drogentypische Auffälligkeiten festgestellt und dieser auf Frage den Konsum eines halben Joints eingeräumt hatte. Eine um 2:32 Uhr entnommene Blutentnahme ergab nach dem rechtsmedizinischen Gutachten der Universitätsklinik Bonn vom 6. März 2019 positive Werte für Cannabinoide (3,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 1,1 ng/ml 11-OH-THC, 26,7 ng/ml THC-COOH) sowie für Metamphetamin (20,7 ng/mg). Durch die vorgenommene chemisch-toxikologische Untersuchung sei nachgewiesen, dass der Kläger Cannabisprodukte und Metamphetamin konsumiert habe.
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